Draussen vor der Stalltür
Viren der Vogelgrippe haben sich dauerhaft in küstennahen Kolonien von Wildvögeln eingenistet...
Zwei tot aufgefundene Singschwäne auf Rügen waren 2006 die ersten Vorboten der Geflügelpest in Deutschland. Bald waren nach weiteren Wildvögeln landwirtschaftliche Geflügelbestände und vereinzelt auch Säugetiere betroffen. Im Februar erinnerte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) des Bundes an »20 Jahre Vogelgrippe ›H5N1‹ in Deutschland – und einen Steinmarder und zwei Freigängerkatzen als erste offizielle deutsche Säugetiere unter den Opfern«. Aktuell schätzt das FLI das Risiko für alle Wildvögel- und Nutzgeflügelbestände als »hoch« ein: »Im Wildvogelbereich bestehen kaum Möglichkeiten, die Ausbreitung und das dortige Tierleid zu vermindern.«
Bis vor Kurzem galt die »Vogelgrippe« – eine aggressive Virusinfektion, die Mitte der 1990er-Jahre in China entstand und sich über den Vogelzug auch bis nach Europa ausbreitete – vor allem als Problem der Massentierhaltung. Wo sich in der globalisierten Geflügelwirtschaft Mast- oder Legehühner, Puten oder Gänse zu Tausenden dicht an dicht drängen, verbreiten sich Krankheiten wie das hochpathogene aviäre Influenzavirus besonders schnell und mutieren in Windeseile zu neuen, mitunter noch aggressiveren Varianten, von denen auch für Wildvögel, andere Tiere und nicht zuletzt den Menschen eine Gefahr ausgeht. Aufnahmen von Menschen in Seuchenschutzanzügen, die verendete Wildvögel einsammeln, und Meldungen wie »175.000 Legehennen im Landkreis Vechta gekeult« zeichneten ein eindeutiges Bild.
Die Möwe als Virenschleuder
Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen zeigen allerdings, dass sich die Lage grundlegend geändert hat. Am britischen Pirbright Institute, das auf Zoonosen und Tierseuchen spezialisiert ist, hat sich der Virologe Ian H. Brown das einschlägige europäische Infektionsgeschehen der vergangenen Jahre angesehen. Seine jüngst im Canadian Journal of Microbiology veröffentlichte Studie belegt, dass sich das Virus inzwischen dauerhaft in europäischen Seevogelkolonien etabliert hat. Es hat sich genetisch an Wildvögel angepasst und wird vor allem von Arten, die in großer Zahl eng an eng an Küsten brüten – beispielsweise Möwen, Basstölpel oder Seeschwalben – verbreitet. Als opportunistische Aasfresser gelten besonders Möwen als potenzielle Virenschleudern. Auch dass sich durch den Klimawandel die Routen mancher Zugvögel ändern und sich dürrebedingt Vögel unterschiedlicher Arten an weniger Gewässern tummeln, könnte eine Ursache sein.
H5N1
Die Vogelgrippe ist eine hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die v. a. Geflügel und Wildgeflügel betrifft, die nicht automatisch zum Tod der Tiere führt, sich aber schnell in Herden ausbreiten kann. 2023 verbreitete sich der H5N1-Subtyp weltweit und dehnte sein Wirtsspektrum auf bislang mehr als 50 Säugetierarten aus. Über kontaminierte Umgebung und durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren kann sie auf den Menschen übertragen werden.
Anders als früher ist die Geflügelpest damit keine saisonale Erscheinung mehr (die mit Zugvögeln kommt und geht), sondern als ökologisches Netzwerkphänomen dauerhaft in Reichweite landwirtschaftlicher Betriebe. Es gibt anhaltende Infektionsketten zwischen wild und in Gefangenschaft lebenden Vögeln.
Ein besonderes Risiko stellen große Brutkolonien von Seevögeln dar. Dort verbreitet sich das Virus nicht nur schnell, sondern mutiert auch. Mancherorts kam es zuletzt zu massenhaftem Sterben. So verendeten im vergangenen Winter in Deutschland und anderen europäischen Ländern Tausende Graukraniche. Wobei immer öfter auch fleischfressende Säugetiere wie Füchse, Waschbären, Marderhunde, Robben oder Nerze betroffen sind. Das verstärkt die Sorge um eine Anpassung des Virus und das Auftreten neuer, auch für Mensch oder Nutztier bedrohlicher Subtypen. Die in den Niederlanden bei einer Milchkuh bestätigten Antikörper gegen H5N1 werden allerdings als »serologischer Einzelnachweis« eingestuft.
Über Zugvögel wird das Virus aus Küstenregionen bis weit ins Landesinnere verbreitet. Über die für die Biodiversität und den Vogelzug wichtigen Rastplätze und Feuchtgebiete kann die Geflügelpest überall auftreten. Bisher bewährte Maßnahmen der Seuchenbekämpfung – regionale Stallpflicht oder die Keulung ganzer Tierbestände – bleiben zwar weiterhin sinnvoll, reichen aber nicht mehr aus. Wildvögel lassen sich nicht kontrollieren. Die Geflügelhaltung wird so zum Risikogeschäft.
»Epidemiology and impact of high pathogenicity avian influenza in Europe 2020–2025«
Im Frühjahr 2026 im Canadian Journal of Microbiology erschienene Studie von Ian H. Brown und Chris Neil.
Man beobachte »die saisonale Geflügelpestlage sehr genau«, heißt es aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Die konkrete Tierseuchenbekämpfung ist allerdings Aufgabe der Bundesländer. Allfällige Maßnahmen – beispielsweise das Verhängen einer Stallpflicht (»Aufstallung«) für im Freiland gehaltenes Geflügel – werden von den lokalen Veterinärbehörden verordnet.
Um rechtzeitig reagieren zu können, gibt es in vielen Bundesländern ein intensives Monitoring. In Niedersachsen beispielsweise werden neben Geflügel aus Nutztierhaltung auch Wildvögel und »terrestrische Prädatoren« – das heißt: Füchse, Marderhunde, Marder und Waschbären – auf das Influenzavirus untersucht. Das passive Monitoring findet ganzjährig statt. Dafür werden vorrangig erkrankte und verendete Wildvögel untersucht, insbesondere an Gewässern in der Nähe von Betrieben mit Geflügelhaltung. In das aktive Monitoring wird die JägerInnenschaft eingebunden. Von September bis Januar werden von niedersächsischen JägerInnen mindestens 750 Proben als kombinierte Rachen- und Kloakentupfer entnommen. »Ausschließlich bei Wildvogelarten, für die Jagdzeiten festgesetzt sind«, erklärt Christiane Schulz-Geffken vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Auch Fuchs, Waschbär & Co. werden untersucht, sofern verendet oder offensichtlich erkrankt. Allein für den Zeitraum Oktober 2025 bis Ende Januar 2026 seien in Niedersachsen Proben von 1400 Wildvögeln und 30 Raubtieren untersucht worden, so Schulz-Geffken.

Freilaufende Katzen als Risiko
Fest steht jedenfalls: Gerade die Bio- und Freilandhaltung von Geflügel, die aus Gründen des Tierwohls und der artgerechten Haltung gesellschaftlich besonders erwünscht sind, ist epidemiologisch verletzlicher geworden. Noch so gewissenhafte Hygiene- und Präventionsmaßnahmen gewähren keine vollständige Sicherheit. »Eine Seuche kann jeden Betrieb treffen«, sagt Leon Mohr, Sprecher des deutschen Biolandwirtschaftsverbands Bioland. Er fordert: »Wenn eine Region akut betroffen ist, müssen Biobetriebe ihre Bestände aufstallen (einsperren, Anm.) dürfen, ohne damit die Biovermarktung zu riskieren.« Bei einer angeordneten Stallpflicht sei das in der Regel gegeben, wobei die Entscheidung beim zuständigen Veterinäramt liege.
Als opportunistische Aasfresser gelten besonders Möwen als potenzielle Virenschleudern.
Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die sich bislang als weitgehend wirksam erwiesen haben. Beispielsweise überdachte oder durch Netze und Dächer geschützte Freilandbereiche, die den Kontakt zu Wildvögeln vermeiden helfen. Weil Wasserflächen und Feuchtgebiete als besondere Risikogebiete gelten, sollte Geflügel zudem keinen Kontakt zu offenen Gewässern haben, das auch von Wildvögeln genutzt wird. GeflügelhalterInnen wird zudem empfohlen, ihre Tierbestände genau im Blick zu behalten – etwa auf ein ungewöhnliches Nachlassen der Legeleistung bei Hühnern oder eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen. Auch wer kein Geflügel hält, kann laut Friedrich-Loeffler-Institut in Gegenden mit verordneter Stallpflicht für Geflügel die Verbreitung von H5N1 bremsen bzw. die Zoonosengefahr reduzieren: »In diesen Regionen sollten Hunde angeleint und der Freilauf von Katzen eingeschränkt werden.«
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) gibt es keine Hinweise darauf, dass Vogelgrippe durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel übertragen wird. Küchenhygiene, gründliches Durchgaren von Fleisch und vorsichtige Handhabung mit rohem Fleisch sind allerdings empfohlen.
Temporäre Stallhaltung
Noch ist schwer absehbar, welche Veränderungen das allgegenwärtige Virus langfristig für die Bio- und Freilandhaltung von Geflügel bringt und ob es in absehbarer Zeit vielleicht sogar Auswirkungen auf die Bioverordnung der EU hat. Während sich die Biohaltung von Rindern langsam, aber sicher von lange akzeptierten Ausnahmen verabschiedet hat und Rinder in Österreich seit 2022 und in Deutschland seit 2025 verpflichtend auf die Weide müssen (Stichwort: Weideverordnung), werden wir uns beim Biogeflügel womöglich an größere Flexibilität – und Phasen temporärer Stallhaltung – gewöhnen müssen.
2017 kehrte die Vogelgrippe in der Steiermark zurück.
Bleibe auf dem Laufenden und verpasse keine Neuigkeiten von BIORAMA.