Der Straßengraben ist kein Mistkübel

In der Natur entsorgte Gartenabfälle gefährden Wiesenblumen und fördern invasive Arten.

Eine Person hält Gartenschnitt in der Hand.
Gartenabfall gehört nicht in die wilde Natur. Bild: Istock.com/Yul38885.

Gut gemeint ist oft grundverkehrt. Das gilt auch für die Entsorgung der Abfälle aus Garten, vom Balkon und der Terrasse. Weil sie keinen Platz für einen eigenen Komposthaufen haben, die Biotonne bereits übervoll ist oder sie Entsorgungsgebühren sparen wollen, bringen viele Menschen ihren Grünschnitt an Waldränder oder Feldwege. Mitunter sind sie sogar der Überzeugung, damit Gutes zu tun – sie glauben, Biomüll gehöre ohnehin in die Natur. Dabei ist das wilde Entsorgen aus gutem Grund verboten und stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Naturschutzgesetze dar. Das Ausbringen von Gartenabfällen, Hecken- und Rasenschnitt kann mit Geldbußen geahndet werden, in schwerwiegenden Fällen sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wie die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein aufklärt. Viel öfter hat es ökologische Auswirkungen: »Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie damit der Natur und der Gesundheit unseres ohnehin schon empfindlichen Ökosystems schaden«, sagt Michael Ott, Projektleiter der Stiftung Naturschutz. Über Gartenabfälle gelangen Düngemittel in die vielerorts ohnehin mit Nährstoffen überversorgte Landschaft. Das begünstigt Allerweltsarten wie die Brennnessel oder Brombeersträucher, die dann Veilchen oder seltene Wiesenblumen verdrängen. Auch invasive Arten (wie Kirschlorbeer oder Japanischer Staudenknöterich) werden so verbreitet.

Der Japanische Staudenknöterich verbreitet sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts rasend schnell in Europa, verdrängt heimische Arten und ist besonders schwer wieder zu entfernen.

BIORAMA #96

Dieser Artikel ist im BIORAMA #96 erschienen

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