Milch ohne »Milch«

EU-Abgeordnete wollen den Bezeichnungsschutz für Milch verschärfen und stimmen über Einschränkungen in der Produktbeschreibung veganer Milchalternativen ab.

Mandeldrink
Die Produktbeschreibungen pflanzlicher Milchalternativen könnte sich in Zukunft stark verändern. Bild: Pixabay.com/LisaRedfern.

Derzeit wird entschieden, ob es weitere Einschränkungen dazu geben wird, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form vegane Milchalternativen in der EU in Zukunft verkauft werden dürfen. Schon seit 2017 dürfen Pflanzendrinks in ihrem Produktnamen das Wort »Milch« nicht mehr verwenden, weswegen ProduzentInnen ihre Produkte mit Begriffen wie beispielsweise »Haferdrink« labeln. Im Herbst 2020 ging die EU noch einen Schritt weiter. Im EU-Parlament wurde der Änderungsantrag 171, der 2019 vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des europäischen Parlaments eingebracht wurde mit einer knappen Mehrheit beschlossen. Der Antrag sieht einen stärkeren Bezeichnungsschutz für Milcherzeugnisse und einen Schutz der Begriffe vor direkter oder indirekter Benutzung vor und soll innerhalb des europäischen Agrargesetzes verankert werden. Das würde konkret bedeuten, dass laut dem Änderungsantrag 171 vegane LebensmittelproduzentInnen Begriffe wie »sahnige Konsistenz« oder »wie Butter« nicht mehr zur Beschreibung pflanzenbasierter Milchalternativen auf Verpackungen abdrucken dürfen und die Verwendung von Begriffen wie »pflanzenbasierte Milchalternative«, die einen Vergleich zu Kuhmilch herstellen, verboten werden. Jetzt ist der europäische Rat und die Kommission am Zug. Sie stimmen gemeinsam mit dem EU-Parlament darüber ab, ob der vorgelegte Änderungsantrag 171 in EU-Recht gegossen wird, denn durch Änderungsanträge und deren Zustimmung können Gesetzestexte umgeschrieben werden – einzelne Wörter oder Passagen hinzugefügt oder entfernt werden.

Milch ist nicht gleich Milch

Änderungsantrag 171 sieht vor, dass jegliche Vergleiche von pflanzlichen Produkten zu tierischen Milchprodukten in der Produktbezeichnung untersagt werden sollen. Darunter fallen auch Wörter wie beispielsweise »Milchersatz«. Und es geht noch weiter. Der im EU-Parlament bereits beschlossene Antrag sieht vor, dass für Milcherzeugnisse auf pflanzlicher Basis keine Verpackungen mehr verwendet werden dürfen, die jenen tierischer Produkte ähneln. Darüber hinaus dürften künftig dem Antrag zufolge, keine Vergleiche mehr mit dem CO₂-Ausstoß von Kuhmilch gemacht werden. Auch auf Begriffe wie »laktosefrei« soll laut dem Antrag verzichtet werden. Und das, obwohl (oder genau weil) die Nachfrage nach Pflanzenmilch stark steigt.

Zu diesem Thema fand am Mittwoch, dem 17. März 2021 eine vom Verein Vegane Gesellschaft Österreich organisierte Onlinepodiumsdiskussion statt, bei der auch Johann Költringer von der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) vertreten war. Er sehe im Änderungsantrag 171 keine Neuerungen, nur eine Präzisierung des bestehenden Rechts, das seit 2017 gilt und auch durch EuGH-Urteile bestätigt wurde. Er erlebe oft, dass sich Produktionsfirmen nicht an geltende Regelungen halten und meint, wenn das nicht so wäre, bräuchte es vielleicht Änderungsantrag 171 gar nicht. Als Beispiel für seine Ausführungen nennt Költringer eine pflanzliche Butteralternative, bei deren Marketing die HerstellerInnen laut Költringer ihr Produkt mit tierischer Butter vergleichen würden und nach Meinung des Geschäftsführers der VÖM damit nicht nur gegen das bestehende Recht verstoßen, sondern auch KonsumentInnen in die Irre führen.

Ein Bild einer Kuh von vorne
Das Marketing tierischer Milchprodukte soll mithilfe des Änderungsantrags 171 stärker geschützt werden. Bild: Pixabay.com/MabelAmber.

KonsumentInnenschutz

Der Schutz der KonsumentInnen vor der Verwechslung beim Kauf wir generell als zentrales Argument für den Änderungsantrag genannt. Die ebenfalls zur Podiumsdiskussion eingeladene österreichische KonsumentInnenschützerin Petra Lehner stellt das Argument des KonsumentInnenschutzes vor Täuschung allerdings infrage und verweist auf die schon bestehende und auch durch ein EUGH-Urteil bestätigte Regelung von 2017, die vorsieht, dass pflanzliche Milchalternativen das Wort Milch nicht mehr im Produktnamen verwenden dürfen. Sie meint, noch nie sei jemand an sie herangetreten und hätte zum Beispiel einen Haferdrink mit Kuhmilch verwechselt. Außerdem sagt Lehner, eine Agrarnorm der EU sei der falsche Platz für eine Lebensmittelkennzeichnung. Der europäische Dachverband für KonsumentInnenschutz, BEUC, sei laut Petra Lehner auch gegen Antrag 171 und sie hoffe, dass der Änderungsantrag in dieser Form nicht in Gesetze gegossen werde. Auch aufgrund der Tatsache, dass die Bezeichnung veganer Fleischalternativen weiterhin jener von tierischen Produkten ähneln darf. Dem zufolge wäre dann »nicht passend«, die Produktbezeichnung veganer Milchalternativen weiter einzuschränken, so die KosumentInnenschützerin der Arbeiterkammer.

Großer Widerstand

Sowohl national als auch international wächst der Widerstand gegen den Änderungsantrag 171. So auch bei Karl Fischer vom Verein »Soja aus Österreich«, der bei der Podiumsdiskussion am 17. März erklärt: »Wir sehen den Abänderungsantrag als weiteren massiven Angriff. Denn wir haben schon einen Nachteil in Sachen Umsatzsteuer.« Diese beträgt in Österreich bei Milcherzeugnissen zehn Prozent, bei pflanzlichen Produkten 20 Prozent. Eine steuerliche Begünstigung von Milchprodukten ist allerdings kein österreichisches Unikum, auch in Deutschland etwa werden Milcherzeugnisse niedriger besteuert. Fischer plädiert für mehr Zusammenarbeit auch zwischen HerstellerInnen pflanzlicher Milchalternativen und den Genossenschaften der österreichischen Milchindustrie. Die zwei größten österreichischen MilcherzeugerInnen haben laut Fischer das Potenzial pflanzlicher Produkte schon entdeckt und »gehen in die richtige Richtung«. Er fordert daher mehr Zusammenhalt und eine Angleichung der Umsatzsteuer von pflanzlichen Milchprodukten und jenen tierischen Ursprungs.

Die NGO ProVeg argumentiert, der Antrag ließe sich nicht mit dem European Green Deal, der die Förderung pflanzlicher Produkte vorsieht und europäischen Plänen für mehr Nachhaltigkeit vereinen. Außerdem würde er einen massiven Wettbewerbsnachteil pflanzlicher Produkte zur Folge haben. ProVeg hat gemeinsam mit führenden HerstellerInnen veganer Produkte eine Petition gegen den Antrag initiiert, die schon von 380.000 Menschen unterschrieben wurde. Eine der Organisationen, die die Petition unterschrieben haben, ist Greenpeace. Ursula Bittner, Wirtschaftssprecherin von Greenpeace Österreich und auch bei der Podiumsdiskussion anwesend, sieht vor allem den sich aus dem Änderungsantrag 171 ergebenden Wettbewerbsnachteil als Hauptproblem und sagt über vegane Produkte: »Was wir wollen ist ein niederschwelliger Eintritt in den Markt.« Dieser ginge durch die Änderungen verloren. Die Abstimmung zum Änderungsantrag 171 von Kommission und Rat war für Ende März geplant, wann nun wirklich darüber abgestimmt wird, mit welchen Produktbeschreibungen Haferdrinks und Co. in europäischen Supermärkten zu finden sein werden, ist derzeit so offen wie der Ausgang des Trilogs.

Die Petition wurde bisher von fast einer halben Million EuropäerInnen unterzeichnet und kann nach wie vor hier unterschrieben werden.

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