Der Wolf, das Pony und der europäische Rechtsrahmen
Was hat Vorrang? Die Weidewirtschaft oder das Wildtierrecht?...
Dolly wurde 30 Jahre alt und starb eines natürlichen Todes. Das betagte Pony wurde von einem Wolf gerissen. Familie von der Leyen hat das sehr mitgenommen, wie Ursula von der Leyen immer wieder erzählt. Auch Maximilian Mayr-Melnhof gegenüber, sagt dieser. Als die Präsidentin der Europäischen Kommission den Salzburger Landesjägermeister im Vorjahr nach der Eröffnung der Salzburger Festspiele in kleiner Runde bei einem Abendessen traf, habe die Politikerin mit dem Jäger über den Wolf reden wollen. Sie habe erzählt, was sich bereits herumgesprochen hatte: die Geschichte vom Wolf und dem Pony. Maximilian Mayr-Melnhof, nicht eben als Diplomat bekannt, kommentierte das laut eigenen Angaben mit einem herzhaft-hämischen »Das hat uns sehr gefreut!«. Worauf von der Leyen ihn aufgefordert habe, doch bitte nicht zynisch zu sein. »Aber es ist die Wahrheit«, habe Mayr-Melnhof entgegnet, »das tote Pony hat die Politik wachgerüttelt«. Eineinhalb Stunden habe er ihr in einem Vieraugengespräch seine Sicht der Dinge vermittelt, in seinen Augen »extrem höflich und vielleicht auch nicht unproduktiv«.
Ein Rudel, 400 Rehe
Der Salzburger Landesjägermeister gilt als vehementer Wolfsgegner und steht zu dieser Zuschreibung. Wenn auch weniger als Jäger denn als Großgrundbesitzer, sagt er. Seine Ländereien umfassen nicht nur weitläufige Waldgebiete, sondern auch Almen. Deren traditionelle Bewirtschaftung durch Weidetiere sieht er – wie viele VertreterInnen der Landwirtschaft auch – durch die Anwesenheit des Raubtiers gefährdet. Den Schutz der Herden durch hohe Zäune oder mit aufwendig ausgebildeten Hunden erachtet er als vielerorts nicht praktikabel, jedenfalls unwirtschaftlich. »Jagdliche Interessen stellen wir hintan«, meint Mayr-Melnhof, der als Präsident von Jagd Österreich seit Jahresanfang auch alle neun Landesjagdverbände vertritt. »Dass der Wolf, wie immer wieder behauptet wird, eine Konkurrenz zur Jagd darstellt, stimmt nicht«, sagt er. »Wir wissen, dass Wölfe höchstens drei Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtabschüsse fressen. Die Anwesenheit von Wölfen ersetzt die Jagd nicht.«
»Auf Rehe jagen«
Konstantin Börner, Wildbiologe am Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, fasst den Stand der Forschung in einem Praxisleitfaden zusammen. (Kosmos, 2024.)
Das bestätigt auch die Wildbiologie. Bevorzugtes Beutetier des Wolfs ist das Reh. Ein Wolfsrudel hat im Jahr einen Fleischbedarf von 400 Rehen, 54 Stück Rotwild und etwa 100 Wildschweinen. »Gehen wir von einem Streifgebiet der Wölfe von 15.000 bis 20.000 Hektar aus, dann ergibt sich ein rechnerischer Eingriff in den Rehwildbestand von 2 bis 2,5 Stück pro Hektar und Jahr«, rechnet Konstantin Börner vom Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in einem jüngst erschienenen Ratgeber für die Rehjagd vor. Verglichen mit den Gesamtzahlen der Abschüsse und den Wildunfällen im Straßenverkehr, ist das unbedeutend. Jährlich werden in Österreich derzeit 285.000, in Deutschland 1,3 Millionen Rehe erlegt, dem Straßenverkehr fallen in Österreich 41.500, in Deutschland 200.000 zum Opfer. Dem standen 2023 in Österreich offiziell sechs Rudel und insgesamt 104 einzelne Tiere gegenüber. Für 2024 gibt es noch keine Zahlen, weil sich Rudel erst wirklich nachweisen lassen, wenn der zwischen April und Mai geborene Nachwuchs mobil wird und die Höhle verlässt. »Mit zunehmendem Alter werden die Welpen immer aktiver, was den Rudelnachweis erleichtert. Deshalb können viele Rudel erst ab Ende des Sommers oder Herbst nachgewiesen werden«, erklärt Rebecca Rau, Fachreferentin am Österreichzentrum Bär Wolf Luchs. In Deutschland erfasste das Bundesamt für Naturschutz im Monitoringjahr 2022/2023 184 Rudel, 47 Paare (und damit potenzielle Rudel) sowie 22 sesshafte Einzelwölfe; insgesamt sind das 1339 Wolfsindividuen.

«Der Wolf ist gekommen, um zu bleiben.«
Was den Salzburger Jägermeister sorgt, ist eher die Unruhe, die der Wolf in die Kulturlandschaft bringe. »Wir haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Rotwildfütterung, weil wir dem Wild seinen Winterlebensraum weggenommen und seine Migrationsrouten abgeschnitten haben«, sagt er. Wenige wissen noch, dass Rotwild früher weite Strecken wanderte, wie wir es heute noch von anderen wilden Pflanzenfressern beispielsweise in Afrika kennen. In der Praxis funktioniert die – durchaus umstrittene – Fütterung auch als »Ablenkfütterung«, um zu verhindern, dass das Wild in Schutzwälder wandert, wo es durch Verbiss oder mit seinem Geweih Schälschäden an den Bäumen anrichtet. Die Befürchtung: »Natürlich wird ein intelligenter Beutegreifer wie der Wolf dort jagen, wo sich das Wild sammelt, also um unsere Futterstellen.« Deshalb werde der Wolf seine potenzielle Beute wohl in die Schutzwälder verdrängen. »Die große Furcht sind Schäden in den Schutzwäldern«, sagt Mayr-Melnhof. »JägerInnen müssen die Schäden ja bezahlen.« Er wisse von Jagdgebieten in Deutschland, die sich nicht mehr verpachten lassen, weil das Abgelten der Schäden für PächterInnen finanziell nicht zu stemmen wäre. Für GrundbesitzerInnen fallen dann Einnahmen weg. Beim Deutschen Jagdverband hat man davon auf Nachfrage zwar »keine Kenntnis«. DJV-Sprecher Torsten Reinwald weiß allerdings, dass der Pachtwert in einigen Revieren Niedersachsens, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts gefallen ist, weil der Wolf das Vorkommen des ursprünglich nicht auf dem europäischen Festland heimischen Mufflons vollkommen ausgelöscht hat. Vor der Rückkehr des Wolfs gab es vielerorts große Bestände des vom Menschen zu Jagdzwecken ausgesetzten sardinischen und korsischen Wildschafs. »Beim Muffelwild hat der Wolf in vielen Gegenden ganze Arbeit geleistet«, so Reinwald. »Dort fehlt halt jetzt eine davor für JägerInnen attraktive Wildart.«
Dass der Wolf – wie das Wildschaf – wieder ganz verschwinden wird, da macht sich jedenfalls auch Maximilian Mayr-Melnhof keine Hoffnungen: »Der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Aber wir müssen ihn nun managen.« Er plädiert für das »Schwedische Modell«. Dort wird der Norden wolfsfrei gehalten – vor allem um die traditionelle Rentierzucht zu schützen. Im Süden gibt es genaue Quoten mit jährlichen Abschüssen, die als Lizenz vergeben werden.
Wolfsmanagement und Weidewirtschaft
Etwas Ähnliches schwebt dem Jagdfunktionär auch für den Alpenraum vor. Wie das »Wolfsmanagement im Alpenraum« in der derzeitigen Rechtspraxis aussieht, beschreibt eine im Frühsommer erschienene Publikation des Rechtswissenschaftlers Roland Norer. Diese zeigt die teilweise sehr unterschiedlichen Antworten auf »Rechtsfragen zwischen Artenschutz und Weidehaltung«. Norer arbeitete lange im österreichischen Landwirtschaftsministerium, unterrichtete aber auch an der Fachhochschule Weihenstephan und ist seit 2007 Professor für öffentliches Recht und das Recht des ländlichen Raums an der Universität Luzern in der Schweiz. Über die Besonderheiten des Alpenraums weiß er also nicht nur landschaftlich und kulturräumlich Bescheid, sondern auch juristisch. Das ist relevant, denn der Wolf hält sich nicht an Staats- oder Landesgrenzen, innerhalb derer wir unsere Gesellschaften geregelt haben – was zu einer faszinierenden »Transzendierung nationaler Rechts- und Verwaltungsgrenzen« führe. »Ein tagaktiver Wolf würde beispielsweise morgens in Südtirol erwachen, auf der Durchreise mittags in Tirol mehrere Schafe reißen und abends in Bayern seinen Verdauungsschlaf einlegen«, schreibt Norer. Dem stehe ein »wölfisches Rechtskorsett« gegenüber, das sich »als beeindruckende Normenpyramide« präsentiere: Auf Ebene des Völkerrechts die Berner Konvention, auf Stufe des Europarechts die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie); auf Ebene des Bundes jeweils unterschiedliche jagd- und naturschutzrechtliche Regelungen (Gesetze oder Verordnungen); oft dasselbe noch einmal auf Ebene der Kantone und Bundesländer; schließlich auf unterster Ebene: diverse regionale Managementpläne, Konzepte, Richtlinien und Vollzugshilfen. Die Komplexität erhöht der Umstand, dass »zumindest für die Alpenländer die Normen zuerst da waren und der Hauptdarsteller Wolf erst danach die Bühne betreten hat«. Die Berner Konvention beispielsweise wurde 1979 als »Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume« beschlossen. Die ersten dokumentierten Wolfswelpen in Deutschlands freier Wildbahn wurden im Jahr 2000 geboren, nachdem die Art dort 150 Jahre ausgerottet gewesen war. In Österreich formierte sich erst 2016 das erste Rudel seit über 100 Jahren.
»Europäisch gesehen kann der Flickenteppich an je nach Land oder Region unterschiedlichen Schutzstatus nur als Chaos bezeichnet werden.«
Roland Norer, Rechtswissenschaftler Universität Luzern
Europa als »Flickenteppich«
»Europäisch gesehen kann der Flickenteppich an je nach Land oder Region unterschiedlichen Schutzstatus nur als Chaos bezeichnet werden«, schließt Roland Norer in seinem juristischen Praxisband. Einige Länder, aus denen der Wolf nie völlig verschwunden war, bewegen sich juristisch in einem Graubereich. In Schweden beispielsweise vergibt die Swedish Environmental Protection Agency (SEPA) jährlich Lizenzen für Wolfsabschüsse. Voraussetzung dafür ist ein genaues Wissen um die Populationsgröße (das heißt: strenges Monitoring) und das Ermitteln einer Mindestbestandsgröße, die als Untergrenze erachtet wird. Für Schweden hat man als günstigen Erhaltungszustand der Art 300 Wölfe festgelegt – unter der Voraussetzung, dass sich alle fünf Jahre mindestens ein aus Finnland oder Russland zugewanderter Wolf mit einem skandinavischen Tier fortgepflanzt hat. Im Jahr 2023 wurden Lizenzen für höchstens 75 Wölfe vergeben. 2024 dürfen maximal 36 Wölfe erlegt werden. Seit 2015 ist seitens der Europäischen Kommission allerdings ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig, weil diese die schwedische Lizenzjagd im Widerspruch zu ihrer Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erachtet. »Warum dieses derzeit nicht weiterverfolgt wird, ist völlig intransparent«, schreibt Jurist Roland Norer. Möglicherweise liege das daran, dass das schwedische Wolfsmonitoring als vorbildlich gilt und die Lizenzjagd durch die Berner Konvention durchaus gedeckt ist. Diese zielt auch nicht auf den Schutz von Einzeltieren, sondern von wildlebenden Populationen.
In anderen europäischen Ländern wird für jeden einzelnen »Problemwolf« oder »Schadwolf« ein Abschussbescheid erstellt. Oder es werden auf Verwaltungsebene, wie zuletzt in Salzburg, »Weideschutzgebietsverordnungen« oder regionale »Maßnahmengebietsverordnungen« erlassen. Letztere ordnen NGO wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) in einer aktuellen Stellungnahme als »vorsätzlich EU-rechtswidrig« ein. Auch dass man bei der Entnahme – also beim Abschuss – einzelner Problemwölfe auf das Prinzip Versuch und Irrtum setzt, wird kritisiert. Die Verordnung sieht eine DNA-Analyse aller erlegten Tiere vor. Wörtlich heißt es: »Wurde ein Wolf entnommen und bestätigt die genetische Analyse des geschossenen Tieres, dass es sich um den Schad- oder Risikowolf handelt, sind keine weiteren Entnahmen zulässig. Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Entnahme weiterer Wölfe zulässig, bei denen die vorgenannten Bedingungen vorliegen.« Die Tierrechts-NGO sieht dadurch nicht zu rechtfertigende »willkürliche Entnahmen« ermöglicht und »das leichtfertige Töten« vereinfacht, weil unkompliziert und unsanktioniert Tiere abgeschossen werden dürfen, bis das Richtige erwischt wird: »Das ist ein Glücksspiel auf Kosten einer geschützten Art«, meint der Tierrechtsaktivist Martin Balluch in der VGT-Stellungnahme. Er spricht deshalb von einer »Ausrottungsverordnung«.
Anfang des Sommers entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem beeinspruchten Fall in Tirol, dass der Wolf in Österreich prinzipiell auch künftig nicht bejagt werden darf. Wobei sich durch das Urteil interessanterweise alle Seiten bestätigt fühlen. Während der VGT interpretierte, dass der EuGH »wenig überraschend« letztinstanzlich klargestellt hätte, »dass alle Wolfsabschüsse in Österreich rechtswidrig erfolg(t)en«, weil sich die Art nirgends in Österreich in einem günstigen Erhaltungszustand befinde, meinte Josef Geisler, der Stellvertreter des Tiroler Landeshauptmanns, die Abschussverordnungen hätten sich bewährt: »Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen. Unsere Verordnungen sind Einzelfallentscheidungen, die auf sauberen Rechtsgrundlagen und Fachgutachten basieren und die Besonderheiten unserer Almwirtschaft berücksichtigen.«
»Es scheitert politisch am Willen, neben Abschüssen einzelner problematischer Tiere auch Formen der Koexistenz zu suchen. Wir brauchen ein Almmanagement, kein Wolfsmanagement.«
Olga Voglauer, Generalsekretärin der Grünen (Österreich) und Nebenerwerbs-Milchbäuerin
Für Olga Voglauer, Generalsekretärin der österreichischen Grünen und im Nebenerwerb selbst Biobäuerin eines von ihrem Mann geführten Milchviehbetriebs, ist diese Herangehensweise jedenfalls zu kurz gedacht. Den Wolf hält sie für einen Sündenbock: »Wir werden uns für die Almwirtschaft mehr überlegen müssen als nur Abschüsse.« In ihrem Heimatbundesland Kärnten wurde mittlerweile der zehnte Wolf erlegt. Landesförderungen für Herdenschutz gebe es allerdings keine. »Es scheitert politisch am Willen, neben Abschüssen einzelner problematischer Tiere auch Formen der Koexistenz zu suchen«, kritisiert die Agrarsprecherin ihrer Partei. Sie vermisst Ehrlichkeit in der Diskussion: »Manche Almwirtschaftsflächen werden wir bewusst aufgeben müssen. Diese Debatte werden wir führen müssen.« Deshalb gehöre gemeinsam geklärt, welche Flächen unbedingt erhalten werden sollen – und was es dafür braucht. Beispielsweise auch: HirtInnen. Und für diese wiederum neue arbeitsrechtliche Regelungen. »Die Arbeitszeiten auf der Alm liegen ja weit über 12 Stunden pro Tag«, sagt Voglauer. Ein erster Schritt sei auch getan, seitdem der Einsatz von Herdenschutzhunden in Einklang mit dem österreichischen Tierschutzgesetz gebracht wurde und es für die Hunde zertifizierte Zuchtlinien und Förderungen gibt. Davor war es unsinnigerweise verboten gewesen, die Schutzhunde ungeschützt vor wilden Tieren und ohne Unterstand im Freien zu belassen. »Der Herdenschutz gehört als Kultur etabliert«, sagt die Agrarpolitikerin. Dass er funktioniere, davon habe sie sich selbst in Südtirol ein Bild gemacht. »Dafür braucht es einen Nachtpferch, in dem die Tiere über Nacht zusammengetrieben werden und eine tägliche weidegeführte Alpung. Almwirtschaft bedeutet aber Verluste, immer schon«, sagt Voglauer. Zu den Gefahren durch Absturz und Blitzschlag kämen künftig halt auch Wolf, Bär und Goldschakal. »Das Problem ist aber weniger der Wolf. Viele Almen haben nicht mehr genug Tiere, weil die kleinen Familienbetriebe der Reihe nach aufhören. In der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir uns ab 2027 deshalb für zusätzliche Gelder für die Alpung einsetzen müssen. Deshalb brauchen wir ein Almmanagement, kein Wolfsmanagement.«
»Manche Almwirtschaftsflächen werden wir bewusst aufgeben müssen. Diese Debatte werden wir führen müssen. So ehrlich muss man sein.«
Olga Voglauer
Der Problemwolf und die Partizipation
Auch falls es in absehbarer Zeit zu einer (vor allem von Teilen der Landwirtschaft angestrebten) Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene kommt: Geschützt bleibt die Art wohl auch in Zukunft. Da sind sich radikale TierschützerInnen wie vehemente WolfsgegnerInnen einig. Die Sache bleibt vorerst also kompliziert, folgert auch Rechtswissenschaftler Roland Norer, der im Schlusskapitel seines Rechtsleitfadens nicht zuletzt die »überrestriktive Auslegung« der Regelungen kritisiert: »Das Monitoring wird zu einem hochwissenschaftlichen Apparat hochgefahren, aus den Rechtstexten wird mit allem guten Willen das letzte Detail herausgepresst und die Identifizierung eines bestimmten Exemplars verlangt praktisch undurchführbare Hürden.«

In seiner Vision beschreibt der Jurist ein »pragmatisches Wolfsmanagement im Alpenraum«. Dieses stellt »eine Kombination verschiedener Elemente wie Herdenschutz, Entschädigung, Entnahmen von Problem- und Risikowölfen, Bestandsregulierung und Zonierung« dar. Wobei der »richtige Mix«, die effektive Umsetzung und die partizipative Beteiligung nur unter Einbezug aller Betroffenen geplant werden könne. Auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. »Zumindest die EU-Mitgliedsstaaten sollten das in einen umfassenden Plan für die Erhaltung und das Management des Wolfes aufnehmen, womit sich Ausnahmen leichter rechtfertigen ließen«, schreibt Norer. Der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs weist derzeit freilich nur bedingt in diese Richtung; je nachdem, mit wem man darüber spricht.
»Mir fehlt die Ansage, wie viele Wölfe wir vertragen und was passiert, wenn diese Grenze erreicht ist.«
Maximilian Mayr-Melnhof, Salzburger Landesjägermeister
Der Wolf im Jahr 2034
Olga Voglauer ist jedenfalls zuversichtlich, »dass in zehn Jahren keine reißerischen Plakate von zähnefletschenden Wölfen mehr hängen«. Um die Behirtung zu etablieren, möchte sie gemeinsam mit der Landwirtschaft, den Almgenossenschaften, Artenschutz und Tourismus einen guten Almmanagementplan entwickelt haben. »Ich gehe davon aus, dass wir dann in allen Bundesländern etablierte Wolfsrudel haben. Auch in Gegenden, wo es noch Alpung geben wird. Denn alle ExpertInnen sagen: Ein Rudel ist besser als unberechenbare streunende Einzeltiere.« Nur aus Siedlungsgebieten gehöre der Wolf eindeutig vergrämt. »In unseren Großstädten werden auch in Zukunft keine Wölfe leben.«
Management vs. Laissez-faire
Der Salzburger Landesjägermeister wünscht sich in den Auseinandersetzungen Klarheit. »Mir fehlt bei allen, die den Wolf befürworten, die Ansage, wie viele Wölfe wir vertragen, wo der günstige Erhaltungszustand der Art liegt und was passiert, wenn diese Grenze erreicht ist«, sagt Maximilian Mayr-Melnhof, der sich gegen »saudumme Ausdrücke wie ›letale Vergrämung‹« verwehre: »Wölfe müssen gejagt und ab einer zu definierenden Grenze auch getötet werden, da brauchen wir nicht drumherumreden.«
»Ich bin der Meinung: Schießen? Nie!«
Martin Balluch, Tierrechtler, Verein gegen Tierfabriken (VGT)
Keinesfalls auf irgendeine Zahl festlegen möchte sich Tierschützer und VGT-Obmann Martin Balluch: »Ich will, dass Wölfe in Ruhe gelassen werden. Sie sollen sich selbst arrangieren«, sagt er. »Wie viele Wölfe eine Landschaft verträgt, hängt von der Qualität der Habitate ab. Wenn alle möglichen Gebiete mit Rudeln besetzt sind, dann ist es so, wie von der Natur vorgesehen. Ich bin der Meinung: Schießen? Nie!« Die Studie »Wolf In The Alps« der Schweizer Stiftung für Raubtier- und Wildtiermanagement »Kora« aus dem Jahr 2016 hat Österreich einen prinzipiellen Lebensraum für 39 Wolfsrudel (»minimum number«) ausgewiesen.
Der Wolf werde jedenfalls dringend gebraucht, meint Martin Balluch, überall, zur Regulierung der viel zu hohen Wildbestände, die unsinnigerweise auch noch gefüttert und gemästet würden. Er verweist auf die rumänischen Karpaten, in die er demnächst bereits zum zehnten Mal auf Urlaub fahre: »Dort gibt es HirtInnen, Herdenschutzhunde und überall Wölfe und Bären. Man sieht also: Es geht, wenn man sich nicht dagegen wehrt.«
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