Kein Jagatee auf der Pirsch

»Tierschutz Austria« fordert gesetzliches Alkoholverbot während der Jagd...

Ein Mensch geht mit einem Jagdgewehr durch den Wald.
Ein explizites Alkoholverbot gibt es im Jagdgesetz keines. Bild: Istock.com/Visualspace.

Seit 2023 droht JägerInnen, die sich in Frankreich betrunken auf die Jagd machen, ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro. In Österreich, wo das Jagdgesetz Ländersache ist, ist Alkohol bei der Jagd nicht explizit verboten. »Weder im Waffengesetz noch im Jagdgesetz wird eine Promillegrenze erwähnt. Dafür wird klargestellt, dass die Verlässlichkeit beim Führen einer Waffe gegeben sein muss. Und aus den bereits vor Gericht getroffenen Entscheidungen ergibt sich ganz klar Null-Komma-Null«, erklärt Sylvia Metzler, Juristin und ehemalige Generalsekretärin des NÖ Landesjagdverbands. In der Praxis werde das nicht immer eingehalten, sagt Tierschutz Austria – ihn hätten in den ersten Novemberwochen vier Meldungen von Jägern wie besorgten BürgerInnen über Treibjagden unter Alkoholeinfluss erreicht, gibt dessen Sprecher Martin Aschauer gegenüber BIORAMA an. Es brauche Regelungen, Kontrollen und Sanktionen, denn »wenn jemand mit 0,8 Promille kein Auto mehr fahren darf, sollte diese Person auch keine Waffe bedienen dürfen«. Im von Tierschutz Austria mitinitiierten Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz (knapp 25.000 Unterschriften zuRedaktionsschluss) finden sich dazu allerdings keine Forderungen – beworben wird das Volksbegehren trotzdem auch durch die Veröffentlichung genannter »Hinweise aus der Bevölkerung« auf alkoholisierteJagdgesellschaften. In den Forderungen des Volksbegehrens enthalten ist allerdings beispielsweise ein Verbot des Einsatzes bleihaltiger Munition.

Darüber, ob die Freizeitjagd grundsätzlich berechtigt ist, scheiden sich die Meinungen. Ein Kommentar, der dafür plädiert, sowie einer dagegen.

BIORAMA Niederösterreich #14

Dieser Artikel ist im BIORAMA Niederösterreich #14 erschienen

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