Patentlösung gesucht: Wenn Pflanzen Erfindungen werden

Eine zünftige Demonstration führte Anfang Juni zum Europäischen Patentamt in München. (Bild: Falk Heller, Argum)

Gerade versuchen zwei Brauereien, bestimmte Sorten von Gerste schützen zu lassen. Wie Patente auf Getreidesorten die wirtschaftliche Dynamik hemmen können, zeigt das Beispiel Teff. 

Anfang Juni machte sich ein Pferdegespann auf den Weg durch München. Die schweren Brauerei-Pfer-de zogen begleitet von Blasmusik allerdings kein Bier, sondern Protestierende durch die Stadt. Ihr Ziel: Das Europäische Patentamt. Die Aktivisten überreichten den dort ansässigen Wächtern des geistigen Eigentums Dokumente, in denen ein offizieller Einspruch gegen eines von drei Patenten auf Gerstensorten erhoben wird, die von zwei Großbrauereien beantragt worden waren. Pferdgespann und Blaskapelle sollten für Aufmerksamkeit sorgen. Denn die Frage, um die es letztlich ging, ist eine von unüberschaubar großer Tragweite: Soll es möglich sein, Pflanzen zu geistigem Eigentum zu erklären? Über vierzig Initiativen und Vereine beteiligen sich am Einspruch gegen die Patente. Zum Beispiel der Verein Arche Noah, der für die Erhaltung der ökologischen Vielfalt eintritt. Katherine Dolan von Arche Noah hat zu Patenten auf Pflanzen eine ziemlich klare Meinung: »Durch ein Patent werden Pflanzen rechtlich gesehen zur Erfindung. Aber Pflanzen sind keine Erfindungen. Man hat in der Züchtung die Natur vielleicht effizienter gemacht oder beschleunigt, aber Pflanzen bleiben Produkte der Natur. Es gehört schon Arroganz dazu, zu sagen: ›Ich habe eine Pflanze erfunden‹«. Der Arroganz-Vorwurf richtet sich im konkreten Fall an die Brauerei-Konzerne Carlsberg und Heineken. Die Bierriesen haben die Patente beantragt, um dadurch bestimmte Gersten-Züchtungen schützen zu lassen, die das Brauen von Bier energieeffizienter machen sollen. Von »Energiespar-Gerste« ist die Rede. Gemeinsam brauen die beiden Konzerne jährlich mehr als 300 Millionen Hektoliter Bier. Mit dutzenden verschiedenen Handelsmarken sind sie in Supermärkten weltweit vertreten. Nun beanspruchen sie auch noch ein Stück Natur für sich – sagen die Einen. Andere meinen: Die Unternehmen wollen sich die Ergebnisse ihrer Entwicklungsarbeit schützen lassen, genau so wie es Unternehmen in anderen Branchen auch tun. Eine komplexe Materie. Um eine Idee davon zu entwickeln, welche Folgen der Patentschutz von Pflanzen haben kann, hilft der Blick auf andere Beispiele.


Darum Geht es konkret, bei den Patenten auf Braugerste 

Zum Patent angemeldet wurden von Carlsberg und Heineken »Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid« (Patent EP2373154) sowie »Gerste mit reduzierter Lipoxygenase-Aktivität (Patent EP2384110) und ein damit hergestelltes Getränk«. Dimethylsulfid und Lipoxygenase-Aktivität sind bei den Brauern deshalb unerwünscht, weil sie beim Brauvorgang geschmackliche Fehltöne verursachen können. Das, was die Konzerne als ihre Erfindungen ansehen, beruht auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste, wie sie in der konventionellen Züchtung häufig genutzt werden. In einem dritten Patent (Patent EP2575433) wollen die Konzerne die Verwendung der Pflanzen für die weitere Züchtung schützen lassen. Die Reichweite der Patente würde damit vom Gerstenfeld bis zum Bierglas reichen.


Afrikanisches Getreide als Geistiges Eigentum eines Niederländers

In Samoni, einem Dorf in der Region Ginde Beret im äthiopischen Hochland wird Ende Februar das Getrei- de Teff gedroschen. Dann geht hier die Erntezeit vorüber. Gedroschen wird, indem die Bauern ihr Vieh über die Ernte treiben. So lösen sich die Teffkörner von den Ähren und können per Hand vom Boden eingesammelt werden. Dazu wird gesungen und Tella getrunken, ein Erfrischungsgetränk aus vergorener Teffsaat. Den Ernteteil, den die Bauern nicht für ihren eigenen Bedarf brauchen, verkaufen sie auf dem Markt in Chulute. Esel bringen das Getreide in die Kleinstadt. Für einen Zentner Teff erhalten die Bauern von den Händlern dort rund 1.600 Äthiopische Birr, ungefähr 60 Euro. Mit bloßen Händen wird die Ernte der Region dann in lachsfarbene Säcke geladen, um sie auf die Märkte von Addis Abeba zu transportieren, in die Hauptstadt, die von hier nur 130 Kilometer – und gleichzeitig doch ein paar Stunden Fahrt entfernt liegt. Die schlechten Straßenverhältnisse erschweren den Handel mit Teff – dabei ist er so verlockend. Nicht nur für die Bauern aus dem Hochland. In Äthiopien ist Teff Grundnahrungsmittel. Aus ihm wird Injera gebacken, die landestypische Variante dünner Sauerteigfladen. International hat das äthiopische Getreide das Interesse der Lebensmittelindustrie geweckt. Denn die Zwerghirse hat ein paar Eigenschaften, die ihren Anbau und ihre Verarbeitung attraktiv machen. So ist Teff von Natur aus frei von Gluten. Das macht es zum potenziellen Superfood für westliche Märkte. Nur: Ganz einfach ist es nicht, mit dem äthiopischen Getreide Geld zu verdienen. Auch nicht für die Äthiopier selbst. Und das hat auch mit Patenten zu tun.

Teff-Umschlag auf dem Markt im äthiopischen Chulute. (Bild: Stollenwerk)

In Hooghalen, einem gepflegten Ort in der Nähe von Groningen, weit weg vom äthiopischen Hoch- land, sehen die Häuser aus, wie man sich niederländi- sche Landhäuser vorstellt. Roter Backstein, Reetdach, Sprossenfenster. Ein Idyll, dass auf die bäuerliche Ver- gangenheit der Landschaft verweist. Unter den Einwoh- nern von Hooghalen ist ein Erfinder – ein richtiger Pio- nier sogar. Sein Name ist Jans Roosjen. Herr Roosjen ist der Erfinder von Teff. Eragrostis tef ist zwar ein uraltes Getreide, aber erfinden konnte er es trotzdem. Zumin- dest nach der Definition des Europäischen Patentamtes. Dort wurde 2005 unter der Nummer EP 1646287 sein Name als Erfinder eingetragen. Das Patent umfasst die Verarbeitung und Vermarktung von Teff und es hat zur Folge, dass jeder, der Teff außerhalb Äthiopiens anbaut oder verarbeitet, eine Schutzgebühr an die Firma von Herrn Roosjen zahlen muss. Herr Roosjen ist auch des- halb ein Pionier, weil er der Inhaber des ersten Patents ist, das im Rahmen eines sogenannten ABS-Vertrags im Dienste der Entwicklungszusammenarbeit eine positive Wirkung entfalten sollte. Dass ausgerechnet die Privati- sierung einer Pflanze der Entwicklung dienen sollte, ist reichlich überraschend, und Teil einer Geschichte, die illustriert wie kompliziert es zugeht, im globalisierten Agrar-Business.

Ein Vertrag mit Verlierern

Im Jahr 2005 kamen in Addis Abeba drei Partei- en zusammen, um einen Vertrag zu schließen. Eine der Vertragsparteien war eine Firma namens Health and Performance Food International. Herr Roosjen aus Hooghalen war einer ihrer Gesellschafter. Die anderen Vertragsparteien waren das Ethiopian Institute of Bio- diversity Conservation und die Ethiopian Agricultural Research Organization. Bei dem Vertrag, der miteinan- der geschlossen wurde, handelte es sich um einen soge- nannten ABS-Vertrag. abs steht dabei für Access and Benefit Sharing. Solche Verträge sollen die weltweite Biodiversität schützen, und dafür sorgen, dass niemand die genetischen Ressourcen eines Landes ausbeutet. Der Gedanke: Wenn Unternehmen die genetischen Ressour- cen eines Landes nutzen, müssen sie mit den öffentli- chen Stellen dieses Landes einen Vertrag schließen, der dafür sorgt, dass der Zugang (Access) und der Nutzen (Benefit) fair geteilt werden. So soll die Bevölkerung eines Landes an den Gewinnen aus dem Eintritt in die Globalisierung der Agrarwirtschaft beteiligt werden.

Im ABS-Vertrag zwischen den Äthiopiern und der niederländischen Firma ging es um Teff. Die Niederländer witterten ein gutes Geschäft. Der ABS-Vertrag sicherte ihnen das Recht, Nahrungsmittel und Getränken auf Basis von Teff zu entwickeln und zu vermarkten. Im Gegenzug sollte Äthiopien an den Gewinnen beteiligt werden. In Form von Geld und Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Anbaumethoden. Außerdem sollte gemeinsam die Erforschung von Teff vorangetrieben werden. Davon sollte das arme Äthiopien profitieren. Schließlich erwartete man ein blühendes Geschäft mit dem Korn aus dem Hochland.

Für die äthiopische Seite entpuppte sich der Vertrag entgegen der Erwartungen allerdings nicht als Segen. 2009, vier Jahre nachdem man den Vertrag unterzeichnet hatte, meldete die niederländische Firma Insolvenz an. Bis dahin hatte sie ganze 4.000 Euro nach Äthiopien überwiesen, und nur ein einziges kleines Forschungsprojekt hatte man gemeinsam realisiert. Zu allem Übel hatten die niederländischen Geschäftsleute die gewinnbringenden Aktivitäten rund um Teff in andere Firmen transferiert, die nicht an den Vertrag gebunden waren. Übrig blieben äthiopische Institutionen, die einen Vertrag mit einer inzwischen insolventen Firma geschlossen hatten, und niederländische Unternehmer, die weitreichende Rechte am Getreide Teff besaßen. Bloß waren sie nach der Insolvenz praktisch nicht mehr daran gebunden, die Gewinne daraus mit Äthiopien zu teilen. Diese Gewinne blieben ohnehin überschaubar. Regine Andersen und Tone Winge vom Kopenhagener Fridtjof Nansen Institut haben das Scheitern des Teff-Deals ausführlich analysiert. »Ein wichtiger Faktor für das Scheitern war, dass die niederländische Firma zu optimistisch war, was die erwarteten Gewinne anging« schreiben die dänischen Wissenschaftler.

Ein Biopatent als Wirtschaftshemmnis

Dass Teff nie wirklich zu dem Superfood wurde, das es hätte werden sollen, hat aus niederländischer Perspektive auch mit einem Exportverbot für Teff zu tun, das die äthiopische Regierung 2006 verhängte, um die Weiterverarbeitung des Getreides im Land zu fördern. Die Wertschöpfung sollte im Land bleiben, statt in Fabriken außerhalb Afrikas stattzufinden. Verständlich. Die Niederländer allerdings wollten nicht in Äthiopien Teff-Produkte entwickeln, wie es sich die Äthiopier wünschten, sondern in Europa, wo sie sich auskannten. Das Exportverbot diente Jans Roosjen und seinen Geschäftspartnern fortan als Entschuldigung für das Scheitern des Teff-Vertrags. »Das Benefit Sharing wurde als Argument benutzt, um die äthiopische Seite dazu zu bewegen, das Teff-Patent zu akzeptieren«, fassen Regine Andersen und Tone Winge den Deal zusammen. »Am Ende führte das zu einem Monopol, das es für Äthiopien unmöglich macht, mit anderen Unternehmen ABS-Verträge über Teff zu schließen, wenn diese aus Ländern stammen, in denen das Patent gilt.« Aus Perspektive der Patentbesitzer sollte das Patent dazu dienen, den Nie- derländern Gewinne zu sichern. Ohne die Aussicht auf Gewinne war schließlich ein Benefit Sharing nicht sehr verlockend. Dass die Äthiopier dem Vertrag unter diesen Bedingungen zustimmten, war rückblickend wohl ein Fehler.Dabei hatte alles so euphorisch begonnen. Im Jahr 2005 galt der ABS-Vertrag zwischen den Niederländern und Äthiopien noch als richtungsweisendes Vorbild. Die Euphorie von damals wich schnell der Erkenntnis, dass die Patentierung von Getreide nur sehr selten mehr als eine sehr überschaubare Anzahl von Gewinnern produziert. Auch heute ist Teff nur wenigen ein Begriff. Der Boom von Zwerghirse als Superfood hat nie stattgefunden. Dabei hat die Landwirtschaft auch in Europa ein Interesse an dem robusten Hochlandgetreide. Das Problem: Der Patentschutz macht aus Teff heute eine Art Privatgetreide. Als die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vor einigen Jahren auf der Suche nach alternativen Getreidesorten für den Anbau in Norddeutschland auf Teff stieß, wurde schnell klar: Teff ließ sich in Deutschland nur dann anbauen, wenn man bereit war, an die Firma von Herrn Roosjen zu zahlen. Das senkt die Wirtschaftlichkeit des Anbaus und erhöht den Preis von Teffmehl. Die Landwirtschaftskammer erhob Einspruch gegen das Patent. Doch der Einspruch wurde 2010 vom Europäischen Patentamt abgewiesen.

Katherine Dolan ist beim Verein Arche Noah für die politische Arbeit zuständig. (Bild: Arche Noah)

Im Fall der Gerste, die Heineken und Carlsberg sich patentieren lassen wollen, sieht Katherine Dolan ein ähnliche Probleme wie bei Teff: »Durch das Patent dürften Heineken und Carlsberg bestimmen, ob andere Zugang zur Gerste erhalten oder nicht – für den Anbau oder auch um damit Züchtungsarbeit zu machen. Und wenn sie die Gerste freigäben, könnten sie bestimmen, wie viel man für Zugang zur Gerste zahlen müsste.« Die große Befürchtung: Patente produzieren Rechtssicherheit für wenige und Rechtsunsicherheit für alle anderen. »Biopatente haben eine abschreckende Wirkung, die dazu führt, dass weniger Züchtungsarbeit stattfindet«, meint Katherine Dolan. »Uns sind Beispiele bekannt, bei denen Leute ihre Züchtungsarbeit eingestellt haben, weil es durch bestehende Patente rechtliche Unsicherheit gibt.« Wenn Patente Innovation behindern, dann steht das im direkten Widerspruch zu ihrem eigentlich Zweck, Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen. Dass Patente auf zwei unterschiedliche Weisen wirken können, meint auch der Marburger Innovationssökonom Michael Stephan: »Patente haben einerseits natürlich die Funktion, das Wissen, das man erzeugt hat, durch die Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen, zu schützen. Also sie haben eine positive Wirkung. Auf der anderen Seite können gerade Patente im Bereich des Pflanzenbaus auch negative Wirkungen entfalten, weil sie Innovation auch blockieren können.« Gerade, wenn es um Pflanzenzucht geht, könne sich das bemerkbar machen. »Man muss auf vorangegangenes Wissen rekurrieren und wenn dieses mit Patenten geschützt ist, kann das zu Blockadewirkungen führen. Diese Besonderheiten können in der Summe diese negative Wirkung der Patente überwiegen lassen.« Die Folge solcher Innovationshemmnisse kann zum Beispiel eine Konzentration des Marktes sein. Im Sinne der Bierkonzerne wäre diese Konzentration sicher. Im Sinne der Verbraucher wäre sie eher nicht.

Die Behörde, die keine ist

Entscheidungen über den Patentschutz werden im Europäischen Patentamt getroffen. Der größte Sitz der Institution liegt am Münchner Isarufer, ganz in der Nähe der mondänen Innenstadt. Ein Bürogebäude, das architektonisch irgendwo zwischen gläserner Eleganz und repräsentativer Machtarchitektur angesiedelt ist. Vor der Tür des Patentamts stehen so viele Flaggen, dass man glaube könnte, man befinde sich am Sitz einer Behörde der Europäischen Union. Der Eindruck trügt. Denn das Amt, das über alle europäischen Patente wacht, ist eigentlich gar keine richtige Behörde. Und mit der EU hat es auch nicht viel zu tun. Die European Patent Organisation, die das Patentamt betreibt, ist eine eigenständige Organisation mit 42 Mitgliedstaaten. Die Patentbehörde beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter, von denen über 70 Prozent einen Hochschulabschluss haben. Eine mächtige Institution, die ihr Jahresbudget von rund einer Milliarde Euro selbst erwirtschaftet. Durch Patentgebühren. Dass hier, bei den Wächtern des geistigen Eigentums an Begriffen wie Open Source, Commons oder Shared Knowledge kein vitales Interesse besteht, liegt nah. Für viele ist die bäuerliche Züchtungsarbeit der Jahrtausende alte Inbegriff von Open Source.

Protest beim Europäischen Patentamt in München. (Bild: Falk Heller, Argum)

Ganz einfach ist es nicht, eine Pflanze durch ein Patent schützen zu lassen. Ein ganz entscheidendes Kriterium ist dabei die Unterscheidung zwischen Erfindungen und Entdeckungen, die im europäischen Patentübereinkommen geregelt ist. Dieses Kriterium steht auch im Zentrum des Einspruchs gegen die Patente auf Braugerste. »Ein Kriterium für die Erteilung eines Patents ist, dass man etwas Neues erfunden hat. Wir sind der Ansicht, dass die Braugerste nicht neu ist, weil die Eigenschaften, die patentiert werden sollen, schon vorher existiert haben. Da werden zwei Gerstensorten einfach miteinander gekreuzt, um verschiedene Eigenschaften in einer Pflanze zu kombinieren. Das ist die älteste aller Züchtungsmethoden«, erklärt Katherine Dolan. Konventionelle Züchtungen und Entdeckungen sind besonders schwer patentrechtlich schützbar. Gezielte Mutationen im Erbgut und seine gentechnische Veränderungen werden schon eher als Erfindungen anerkannt. Dabei ist es nicht so, dass es Unternehmen immer gelingt, sich zu Erfindern erklären zu lassen. Im Jahr 2015 hat die Heinrich Böll Stiftung ermittelt, welche die aktivsten Unternehmen sind, wenn es um die Patentierung von Pflanzen geht. BASF hatte damals um 777 Patente angesucht, von denen nur 211 auch erteilt wurden. DuPont hat 756 Anträge eingereicht, von denen 227 genehmigt wurden. Monsanto hatte 600 Patente beantragt und immerhin 221 Mal Erfolg. Bayer kam auf 465 Anträge und 219 erteilte Patente auf Pflanzen. Die Hürden für die Erteilung eines Patents auf Pflanzen liegen hoch und die Prüfung eines Patentantrags durch das Patentamt ist aufwändig. Die kostspieligen Verfahren lohnen sich vor allem dann, wenn mit einem Patent große Profitaussichten verbunden sind. Ebenfalls aufwändig und ressourcenintensiv ist es, Einspruch gegen ein Patent zu erheben. Denn die Beweislast liegt beim Patent-Gegner, erklärt Katherine Dolan: »Wir als die Einspruch erhebende Organisation müssen beweisen, dass die patentierten Eigenschaften einer Pflanze bereits existierten, und dass es nicht um eine Neuheit geht. Das müssen wir wissenschaftlich nachweisen.«

Das europäische Patentübereinkommen sieht keine Möglichkeit vor, Beschwerden gegen Patente außerhalb des Patentamts geltend zu machen, zum Beispiel vor dem Europäischen Gerichtshof. Obwohl in den höchsten Gremien der Patentorganisation Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen all ihrer Mitgliedstaaten sitzen, arbeitet die Organisation relativ autonom und unabhängig von geltender EU-Policy. Die besagt seit November 2016, dass Pflanzen, die durch »im Wesentlichen biologische Verfahren«– also auch die klassische Züchtung – gewonnen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein sollten. Vorerst hat die Patentorganisation seither erst einmal alle Patent-Erteilungsverfahren, die Pflanzen aus konventioneller Züchtung betreffen, auf Eis gelegt. Noch im Sommer 2017 soll in den Gremien der Patentorganisation darüber entschieden werden, ob sich die Patentierungs-Praxis der Institution den geltenden EU- Richtlinien weiter annähert. Die Liste der Gegner von Patenten auf Pflanzen ist lang. Die Lister derer, die von ihnen profitieren ist kurz, aber lang genug, um Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen.

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