Neue Regeln für RadlerInnen in Österreich

Am 1. April tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft – und bringt auch für RadfahrerInnen Neuerungen. Einiges davon erleichtert den Alltag auf dem Rad. Zusätzliche Motivation zum Radeln liefert derzeit die Kampagne »Österreich radelt«.

Bild: Peter Provaznik.

Die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt am 1. April 2019 in Kraft. Änderungen gibt es nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für FahrradfahrerInnen: Beispielsweise darf ab jetzt in Ausnahmefällen bei Rot rechts abgebogen werden und es gibt neue Regeln für das Befahren von Zebrastreifen.

Zebrastreifen befahren verboten

Mit der neuen StVO wird verboten, dass Schutzwege in Längsrichtung befahren werden – das gilt für alle Fahrzeuge, auch Fahrräder. Dafür wird gleichzeitig eine neue Art der RadfahrerInnenüberfahrt eingeführt: Zebrastreifen, die rechts und links Blöcke zwischen den Streifen haben – also sozusagen kariert sind – dürfen auch von RadfahrerInnen befahren werden. Dieses sogenannte Leiter-Modell gibt es in einigen Bundesländern schon länger, mit der StVO-Novelle wird es jetzt bundesweit eingeführt.

Fahrräder im Reißverschluss – neue Vorrangregeln

Das Ende eines markierten Fahrradstreifens war bisher mit »Ende« gekennzeichnet. Am Ende des Fahrradstreifens hatten RadfahrerInnen bisher automatisch Nachrang und mussten warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind. Jetzt gibt es das »Ende« nicht mehr und FahrradfahrerInnen müssen sich im Reißverschlusssystem in den normalen Straßenverkehr einordnen. RadfahrerInnen dürfen somit die normalen Vorrangregeln beachten und werden nicht mehr automatisch benachteiligt. 

Der früher gültige Sondernachrang bedeutete außerdem, dass RadfahrerInnen beim Verlassen aller Radfahranlagen [Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, RadfahrerInnenüberfahrten, Radwege und Geh- und Radwege; Anm.] Nachrang hatten. Dieser Sondernachrang wird in fast allen Fällen abgeschafft – außer in einem: Beim Verlassen von Radwegen oder Geh- und Radwegen, die nicht durch eine RadfahrerInnenüberfahrt fortgesetzt werden, gilt der Nachrang weiterhin. 

Rechts abbiegen bei Rot 

Rechts abbiegen bei Rot ist in Ausnahmefällen jetzt erlaubt, um fürs Erste an drei Kreuzungen in Österreich verkehrstechnische Untersuchungen durch die Technischen Universität Wien zu ermöglichen. Denn genau zu diesem Zweck – um das Sicherheitsrisiko zu untersuchen –, kann der Verkehrsminister bei einzelnen Kreuzungen das Rechtsabbiegen durch eine Verordnung für Pilotversuche erlauben. Diese Kreuzungen sind mit einem neuen Verkehrszeichen gekennzeichnet: ein grüner Pfeil nach rechts auf weißem Grund. Die Regel gilt für alle Fahrzeuge, die ein Gewicht unter 7,5 Tonnen haben – also auch für Fahrräder. Fahrzeuge müssen allerdings vor einer roten Ampel trotzdem anhalten, bevor sie rechts einbiegen dürfen. 

Wer darf Radfahranlagen benützen? 

Neue Regelungen für Lastenräder wurden geschaffen: Längere, einspurige Fahrräder (ab einer Länge von 1,7 Meter Radstand) müssen Radfahranlagen ab jetzt nicht mehr benutzen. Andererseits dürfen jetzt auch mehrspurige Fahrzeuge mit einer Breite bis zu einem Meter die Radfahranlagen benützen, was vorher verboten war. 

Gemeinsam 1.000 Tonnen CO2vermeiden

Die Kampagne »Österreich radelt« findet heuer zum ersten Mal statt. In den vergangenen Jahren gab es die Kampagne »Radelt zur Arbeit«, die jetzt aber ausgeweitet wurde: Auch andere Wege als der Arbeitsweg sind hier mit dabei – zum Beispiel der Schulweg oder der Weg zum Einkaufen. Mitmachen können auch Kinder. 

Über die Plattform radelt.at können die eigenen zurückgelegten Kilometer mit denen anderer verglichen werden. Für die ambitioniertesten RadlerInnen gibt es täglich Preise zu gewinnen. Ziel der Kampagne ist es, 30.000 RadfahrerInnen zum Mitmachen zu motivieren und 1.000 Tonnen CO2-Ausstoß zu vermeiden. Die Kampagne läuft vom 21. März 2019 bis zum 30. September. 

Meldet euch einfach und kostenlos auf der Website an, tragt eure Radelkilometer online oder via App ein und spielt so beim Radel-Lotto mit! www.radelt.at

Dieser Beitrag ist im Rahmen einer bezahlten Kooperation zwischen BIORAMA und »Österreich radelt« entstanden.

Bild: Peter Provaznik.

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