Nächste Runde im Glyphosat-Thriller

Bild: Chafer Machinery, Flickr, CC BY 2.0

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Global 2000 erstattet Anzeige gegen Monsanto, die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung. Es sollen Krebsrisiken verschleiert worden sein. Worum geht es eigentlich in diesem Industrie-Thriller? 

Kein anderes „Pflanzenschutzmittel“ wird so häufig eingesetzt wie Glyphosat. Von Monsanto 1974 auf den Markt gebracht, ist das Herbizid in der konventionellen Landwirtschaft weltweit verbreitet. In Deutschland z.B. werden knapp vierzig Prozent aller Ackerflächen mit Glyphosat behandelt, um die Felder frei von ungebetenem Bewuchs wie Kräutern zu machen, bevor ausgesät wird. Noch wichtiger ist das Herbizid für den Anbau von genetisch veränderten Organismen. In Nord- und Südamerika, wo Gensoja, Genmais und Genbaumwolle auf gigantischen Anbauflächen produziert werden, ist der Absatz von Glyphosat seit der Zulassung der grünen Gentechnik 1996 explodiert.

Genetisch verändertes Saatgut wird vor allem so modifiziert, dass es den Einsatz des Gifts übersteht. So können Felder während des Anbaus bis zu drei Mal durch Glyphosat von Unkraut befreit werden. Das steigert angeblich die Anbaueffizienz. Was es auf jeden Fall steigert, ist die Abhängigkeit der Landwirtschaft von den Konzernen, die Produkte auf Basis von Glyphosat anbieten. Im Fall von Monsanto stammen Pflanzenschutzmittel (Round-Up) und das passende Saatgut (Round-Up Ready) aus demselben Unternehmen. Ein wunderbares Geschäftsmodell für den US-Konzern und eine Reihe anderer Unternehmen, die sich zur Glyphosate Task Force zusammengeschlossen haben und gemeinsam das Interesse verfolgen, die Zulassung von Glyphosat in der EU zu verlängern.

Auf Gentechnik und Gifteinsatz beruhender Anbau in gigantischen Monokulturen schadet der Biodiversität und der regionalen Lebensmittelversorgung in den Anbaugebieten. Die langfristigen ökologischen und ökonomischen Konsequenzen dieses industriellen Agrarsystems werden seit Jahren angemahnt. Die Forderung, Glyphosat zu verbieten, steht deshalb auch für die Ablehnung einer Landwirtschaft, die auf der Giftspritze basiert.

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Glyphosat: Gefährlich und doch legal – Interview mit dem Global 2000 Umweltchemiker Helmut Burtscher über das umstrittene Pflanzenschutzmittel (August 2015).

Worüber wird diskutiert?

Wenn gefordert wird, Glyphosat zu verbieten, dann steht aktuell vor allem das Krebsrisiko im Fokus der Aufmerksamkeit. Konkret geht es um die Frage, ob Glyphosat Non-Hodgkin Lymphome verursacht. Darauf gibt es wissenschaftliche Hinweise. Der eindeutige Beleg scheint jedoch zu fehlen. Die Internationale Agentur zur Erforschung von Krebs, die IARC kam im Sommer 2015 zu dem Schluss, Glyphosat seit wahrscheinlich krebserregend. Allerdings: Die IARC bewertet beispielsweise auch Bier und Wurst als krebserregend bzw. wahrscheinlich krebserregend. Zielsetzung der IARC ist es, insbesondere ärmere Länder auf die Risiken bestimmter Stoffe und Produkte aufmerksam zu machen, damit diese Gesundheitsrisiken erforscht werden. In der EU ist mit der Risiko-Bewertung von Glyphosat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung betraut. Und trotz des Hinweises der IARC auf die Krebsgefahr von Glyphosat kommt das Institut zu dem Schluss, dass Glyphosat weitgehend ungefährlich sei.

Aus diesem Konflikt ist inzwischen eine bemerkenswerte Debatte darüber entbrannt, ob Glyphosat nun wirklich krebserregend ist, oder nicht. Da debattieren vor allem Wissenschaftler über die Wahl der richtigen Methoden und Interpretationen, da geht es um toxikologische gegen epidemiologische Befunde und eine Reihe von Wissenschaftlern weltweit wirft sich gegenseitig falsche Ergebnisse und Bewertungen vor. Die Debatte erreicht nun eine weitere Eskalationsstufe. Die österreichische Umweltschutz-Organisation Global 2000 erstattet in Wien und Berlin Anzeige gegen die Niederlassungen von Monsanto in Brüssel und Wien, sowie gegen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung und die EU-Behörde EFSA (European Food Safety Authority) in Parma.

Bild: Paul Schulze, Flickr, CC BY 2.0

Grün-gelbliche Streifen hinterlässt das Herbizid Glyphosat auf Ackerflächen. Bild: Paul Schulze, Flickr, CC BY 2.0

Wie lautet der Vorwurf von Global 2000?

Die NGO geht – wie viele andere Beobachter – davon aus, dass die Kontrollbehörde und damit in diesem Fall das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Einschätzung aus Industrie-bzw. Monsanto-Studien übernommen und andere Studien in der Bewertung unberücksichtigt gelassen hat.

Bei der Argumentation beruft sich Global 2000 auf einen offenen Brief, den bereits im vergangenen November 96 Wissenschaftler an die Berliner Risikoforscher vom BfR geschickt haben, und in dem sie an Europas Politik appellieren, die Risikobewertung des BfR kritisch zu hinterfragen. In diesem Brief steht unter anderem, dass die Forscher sich nicht erklären können, weshalb die Risikoprüfer einige Studien für nicht aussagekräftig befunden haben, und andere schon. Der offene Brief unterstellt dem Berliner Bundesinstitut für Risikoforschung, seine Entscheidung zu sehr von den Studien abhängig gemacht zu haben, die die Industrie selbst eingereicht hat. Von den Verfassern und Unterzeichnern des offenen Briefes werden etliche Beispiele für unberücksichtigte Studien genannt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung allerdings beharrt seither auf seinen Positionen und besteht auf der Korrektheit seiner Überprüfungen.

Im Text der Anzeige heisst es: „Wissenschaftlicher Betrug und Fälschung ist im Zusammenhang mit von Monsanto beauftragten Studien über Glyphosat notorisch und offenkundig. Trotz Kenntnis deses Umstandes hat sich das BfR die im von Monsanto eingebrachten Verlängerungsantrag ungeprüft als wahr zu eigen gemacht“ und „das Handeln der Angezeigten erfolge vorsätzlich.“

Ohne wissenschaftliche Expertise ist diese nun auch juristisch zu führende Debatte kaum zu beurteilen. So viel scheint allerdings klar: Die Berliner Behörde beharrt auf dem formal korrekten Prüfverfahren, das vor allem auf toxikologischen Laborstudien beruht. Epidemiologische Studien, also Erhebungen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung in Gebieten, in denen Glyphosat massenhaft eingesetzt wird, spielen darin kaum eine Rolle. Die Laborstudien, das sind aufwendig angelegte Experimente unter künstlichen Bedingungen, Epidemiologie, das ist realitätsnahe Feldforschung, meinen viele wissenschaftliche Kommentatoren. Wenn die Lebensrealität in der Überprüfung kaum eine Rolle spielt, Studien unter Laborbedingungen aber ausschlaggebend sind, ist das nicht Zweiklassen-Forschung? Gut möglich. Dass Chemiekonzerne selbst die Beweislast tragen, die Unschädlichkeit ihrer Produkte zu beweisen, ist plausibel. Das führt allerdings auch dazu, dass ihre Risiko-Studien – die nicht frei zugänglich sind – unter den Verdacht der Manipulation geraten können. Wenn diesen Studien dann im Prüfverfahren den Ausschlag geben, wirft das zwangsläufig Fragen auf.

Ob die Risikobewertung bei einem Stoff wie Glyphosat nicht auch dessen Einsatzformen und Anwendungsmöglichkeiten berücksichtigen sollte, ist eine Diskussion wert. Im europäischen Glyphosat-Zulassungsverfahren geht es aber streng genommen nicht darum zu klären, ob die Anwendung von Glyphosat gefährlich ist, sondern nur darum, ob die Substanz an und für sich gefährlich ist. Da Glyphosat kombiniert mit einer Vielzahl anderer chemischer Substanzen eingesetzt werden kann, ist nicht ausgeschlossen, dass darunter gefährliche Kombinationen gibt. Das räumen auch die Prüfer in Berlin und Parma ein.

Was kann die Anzeige bewirken?

Die Glyphosat-Kontroverse ist nicht ganz leicht zu überblicken. Und das liegt daran, dass hier verschiedene Debatten aufeinandertreffen. Es zum einen den wissenschaftlichen Streit, bei dem es um einzelne Studien, Methoden und Interpretationen geht, und zum anderen die öffentliche Debatte über das Gift Glyphosat. Dazwischen tummeln sich populärwissenschaftliche Beiträge und es ist schwierig, zu unterscheiden, welcher Beitrag, wo einzuordnen ist. Immerhin: Am Ende bleibt die Entscheidung über die Zulassung von Glyphosat eine politische Entscheidung. Der Befund, dass ein Wirkstoff krebserregend ist allein, reicht vermutlich kaum für ein europaweites Verbot – siehe Tabak. Er kann aber ausreichen – siehe Asbest. Es geht um die politische Entscheidung, welches Risiko in Kauf genommen wird, das sogenannte Vorsorgeprinzip.

Das Verfahren zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat als Herbizid in der Europäischen Union läuft bereits seit Mitte 2012. Damals haben Monsanto und eine ganze Reihe anderer Unternehmen, die gemeinsam die Glyphosate Task Force bilden, ihren Antrag bei der EU-Kommission eingereicht. Eigentlich hätte die Entscheidung darüber längst fallen sollen. Doch Fristen wurden seither mehrmals verlängert – auch wegen der ausführlichen Prüfung. Die endgültige Zulassung, oder das endgültige Verbot, steht weiterhin aus. Im November 2015 hat die European Food Security Agency in Parma den Abschlussbericht über das wissenschaftliche Prüfverfahren veröffentlicht. Seither dient es als Beratungsgrundlage für das ausstehendes politische Urteil über Glyphosat. Genau so wie die unterschiedlichen Kampagnen gegen Glyphosat, etwa der Appell der NGO Foodwatch, hat eine Strafanzeige da definitiv eine Wirkung. Wenn es wirklich zur Aufnahme von Ermittlungen kommt, dann könnte es im Zulassungsverfahren tatsächlich noch spannend werden. Ganz egal, zu was die Anzeige im Detail führt: das Unbehagen gegenüber industriellen Methoden in der Landwirtschaft wird sich nicht mit dem Verbot einzelner Chemikalien legen.

 

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