Gesucht: Bioprodukte des Jahres 2019

Gesucht: das Bioprodukt des Jahres. Bis 13. September kann eingereicht werden, 2019 in zusätzlichen Kategorien.

Jetzt einreichen: BIORAMA und die Messe Wieselburg suchen wieder das »Bioprodukt des Jahres«. Erstmals werden auch Getränke ausgezeichnet. Zusätzlich zum niederösterreichischen wird auch das oberösterreichische Bioprodukt des Jahres gewürdigt und ein Produkt für den Biogarten prämiert.

Vergangenes Jahr wurden im Rahmen der Bio Österreich erstmals die Bioprodukte des Jahres ausgezeichnet. Auch 2019 können wieder besondere Bioprodukte eingereicht werden.

Bis 13. September 2019 können österreichische Bioprodukte eingereicht werden. Die Auszeichnungen werden im Rahmen der Bio Österreich (17. bis 18.November) in Wieselburg vergeben.

Die Einreichkriterien im Detail:

Kategorie 1: Farm & Craft – Handwerkliches, Bäuerliches

Zugelassen sind alle Bioprodukte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzenten sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Österreich. Hauptsächlich widmet sich die Kategorie Farm & Craft bäuerlichen Qualitäts- und Markenprodukten mit handwerklichem Anspruch. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik) sofern diese die Standards der Bio Österreich erfüllen.

Kategorie 2: Retail & Big Brands – starke Marke

Zugelassen sind alle Bioprodukte (gemäß Bio-Verordnung der EU), welche nicht von einem einzelnen bäuerlichen Betrieb erzeugt werden, sondern von Vermarktungs-, Produktions- oder erzeugergemeinschaften, Genossenschaften, Verbänden oder Firmen. Auch Eigenmarkenprodukte von Handelsunternehmen sind zugelassen. Pro Unternehmen können maximal drei Produkte eingereicht werden. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik) sofern diese die Standards der Bio Österreich erfüllen.

Kategorie 3: Beverages – Getränke und Drinks

Zugelassen sind alle Biogetränke (zertifiziert gemäß Bio-Verordnung der EU), also z. B. Säfte, Smoothies und Soft Drinks, Bier, Wein und Sekt sowie Destillate und Liköre. Auch Kaffee- und Milchmixgetränke fallen in diese Kategorie. Die Jury behält sich Beurteilung und Ablehnung vor. Sonderkategorie: Niederösterreich – Handwerkliches und Bäuerliches aus Niederösterreich: Zugelassen sind alle Bioprodukte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzenten sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Niederösterreich. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik, Biodünger o. Ä.) sofern diese die Standards der Bio Österreich erfüllen.

Sonderkategorie: Niederösterreich – Handwerkliches und Bäuerliches aus Niederösterreich

Zugelassen sind alle Bioprodukte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzenten sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Niederösterreich. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food Erzeugnisse können eingereicht werden – z. B. Biokosmetik, Biodünger o. Ä.. = sofern diese die Standards der Bio Österreich erfüllen.

Einreichungen in der Sonderkategorie Niederösterreich sind automatisch auch in der Kategorie »Farm & Craft« nominiert«.

Sonderkategorie: Oberösterreich – Handwerkliches und Bäuerliches aus Oberösterreich

Zugelassen sind alle Bioprodukte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzenten sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Oberösterreich. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food Erzeugnisse können eingereicht werden – z. B. Biokosmetik, Biodünger o. Ä.. = sofern diese die Standards der „bio ÖSTERREICH“ erfüllen.

Einreichungen in der Sonderkategorie Oberösterreich sind automatisch auch in der Kategorie »Farm & Craft« nominiert«.

Sonderkategorie: Garten – Alles für den Biogarten

In der Sonderkategorie Garten werden innovative Produkte für den Biogarten ausgezeichnet, also z. B. Bioblumenerde, Biosaatgut, Biodünger. Auch Bücher sowie andere Non-food-Produkte wie Werkzeuge, Apps oder innovative Hochbeete sind zugelassen, sofern sie klar dem Themengebiet Biogarten zuordenbar sind.

Gegen eine Teilnahmegebühr von 100,00 €/ exkl. MwSt. pro Produkt kann man bis 13. September 2019 mit Fotos unter bio@messewieselburg.at einreichen. Die Jury behält sich Beurteilung und Ablehnung vor.

Hier geht’s zum Anmeldeformular.

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